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   LAG Schleswig-Holstein, 04.11.2009 - 3 Sa 86/09   

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LAG Schleswig-Holstein, 04.11.2009 - 3 Sa 86/09 (https://dejure.org/2009,29868)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.11.2009 - 3 Sa 86/09 (https://dejure.org/2009,29868)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. November 2009 - 3 Sa 86/09 (https://dejure.org/2009,29868)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung einer Lohnsachbearbeiterin; Eingruppierungsklage bei fehlendem Nachweis "besonderer Schwierigkeit" im Rahmen aufeinander aufbauender Tätigkeitsmerkmale

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Lohnsachbearbeiterin; unbegründete Eingruppierungsklage bei fehlendem Nachweis "besonderer Schwierigkeit" im Rahmen aufeinander aufbauender Tätigkeitsmerkmale

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 58/97

    Eingruppierung von Sachbearbeiterin in Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.11.2009 - 3 Sa 86/09
    Sie könnten sich aber auch aus dem Erfordernis weiterer Berufserfahrung, Berufsfortbildung oder der Aneignung zusätzlicher Kenntnis im jeweiligen Sachgebiet ergeben (BAG vom 11.11.1998 - 4 ABR 58/97, zitiert nach JURIS, Rdn. 38 ff.).

    Ein Fachwissen, das sich auf Tatbestände oder deren Zusammenhänge beschränkt, reicht dagegen für analysierende, zur Entscheidung auch von Zweifelsfällen notwendige Denkvorgänge, wie sie für gründliche und umfassende Fachkenntnisse erforderlich sind, nicht aus (BAG vom 11.11.1998 - 4 ABR 58/97, zitiert nach JURIS, Rdn. 38 ff.).

  • BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 288/93

    Eingruppierung Sozialarbeiterin in Behindertenbetreuung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.11.2009 - 3 Sa 86/09
    a) Ein Arbeitsvorgang ist nach der Rechtsprechung des BAG eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbstständig zu bewertende Arbeitseinheit, die zu einem bestimmten Ergebnis führt (vgl. nur BAG vom 09.03.1994 - 4 AZR 288/93, zitiert nach JURIS Rdn. 18 m.w.N.).

    Insgesamt muss die Tätigkeit in dem geforderten Ausmaß höhere fachliche Anforderungen stellen, als sie normalerweise und gemessen an den Erfordernissen der Vergütungsgruppe IV b von einem Angestellten gefordert werden können (BAG vom 02.12.1987 - 4 AZR 408/07, zitiert nach JURIS, Rdn. 39 m.w.N., BAG vom 09.03.1994 - 4 AZR 288/93, zitiert nach JURIS, Rdn. 27 m.w.N.).

  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 542/93

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters des Kassen- und Mahnwesens bei Stadtwerken

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.11.2009 - 3 Sa 86/09
    Dieses Tarifmerkmal ist sowohl ein quantitatives als auch ein qualitatives Element: Es sind Fachkenntnisse von nicht ganz unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art erforderlich (BAG vom 10.12.1997 - 4 AZR 221/96, m.w.N.; BAG vom 28.09.1994 - 4 AZR 542/93, m.w.N.).
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.11.2009 - 3 Sa 86/09
    Dieses Tarifmerkmal ist sowohl ein quantitatives als auch ein qualitatives Element: Es sind Fachkenntnisse von nicht ganz unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art erforderlich (BAG vom 10.12.1997 - 4 AZR 221/96, m.w.N.; BAG vom 28.09.1994 - 4 AZR 542/93, m.w.N.).
  • BAG, 11.05.2005 - 4 AZR 386/04

    Eingruppierung eines Dekorateurs und Gruppenleiters

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.11.2009 - 3 Sa 86/09
    Die Vielseitigkeit kann sich insbesondere aus der Menge der anzuwendenden Vorschriften und Bestimmungen ergeben (BAG vom 11.05.2005 - 4 AZR 386/04, zitiert nach JURIS, Rdn. 33 m.w.N.).
  • BAG, 02.12.1987 - 4 AZR 408/87

    Eingruppierung: Städtischer Sachbearbeiter für Wohnungsbauförderung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.11.2009 - 3 Sa 86/09
    Unter "besonders verantwortungsvoll" ist die Verpflichtung des Angestellten zu verstehen, dafür einstehen zu müssen, dass in dem ihm übertragenen Dienst- oder Arbeitsbereich, die dort - auch von anderen Bediensteten - zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsmäßig durchgeführt werden, wobei Mitverantwortung ausreichend und die Unterstellung unter einen Vorgesetzten unschädlich sein kann (BAG vom 02.12.1987 - 4 AZR 408/87 - zitiert JURIS, Rdn. 38 m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 30.11.2015 - 14 Sa 817/15

    Keine höhere Vergütung für OSD-Mitarbeiter

    Ein Fachwissen, das sich auf Tatbestände oder deren Zusammenhänge beschränkt, reicht dagegen für analysierende, zur Entscheidung auch von Zweifelsfällen notwendige Denkvorgänge, wie sie für gründliche und umfassende Fachkenntnisse erforderlich sind, nicht aus (BAG, Urteil vom 11.11.1998 - 4 ABR 58/97, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.11.2009 - 3 Sa 86/09, juris).
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